Dr. Hans Christian Schüler

Die Zulassung als selbständiger Rechtsanwalt erfolgte nach dem Studium in Kiel und als Erasmus-Stipendiat in Guildford/England im Jahre 1998 in Kiel. Seit Februar 2000 setzt er seine anwaltliche Tätigkeit in Duisburg fort. Im Januar 2008 wurde er zum Notar bestellt.

Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), in der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat als Regionalbeauftragter für den Zuständigkeitsbereich der Rheinischen Notarkammer sowie im Gesetzgebungsausschuss Anwaltsnotariat im DAV als dessen Europabeauftragter, damit verbundene, regelmäßige Vortragstätigkeit auf Fachtagungen der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat.Sprache: Englisch Auftretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Sprache: Englisch Auftretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Auftretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Anmerkung

25.01.2001

Anmerkung zum Urteil des LG Bremen v. 25.1.2001

Dissertation

2000

"Die Entstehungsgeschichte der Bundesnotarordnung vom 24. Februar 1961"